Allgemeine Geschäftsbedingungen
der event production services
- nachstehend bezeichnet als "eps" -
§ 1. Geltung und Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma event production service ( eps ), Wulkauer Dorfstr. 9a, 39524 Kamern. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB geltend auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das gilt ebenso für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen.
§ 3. Preise
Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Kostenanschläge usw., insbesondere auf der Website, in Prospekten, Katalogen und Anzeigen sind – vorbehaltlich entgegenstehender Absprachen – freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise der bei der Anmietung oder Leistung jeweils gültigen Preisliste. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich jeweils für eine einzelne Mieteinheit ( = 3 Tage ).
Der Gesamtbetrag ist im Voraus zu entrichten. Soweit nicht anderes vereinbart, kann der Kunde die Zahlung per Vorkasse (bspw. Überweisung) leisten, bei Abholung oder Lieferung bar zahlen oder bei Überlassung bzw. bei Übergabe per Nachnahme entrichten. Sonderkonditionen oder Zahlungen auf Rechnung sind ausschließlich Bestandskunden vorbehalten. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
§ 4. Lieferung
Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich in ebenerdige Räumlichkeiten und bis zur ersten verschließbaren Tür.
Lieferkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Mietpreisliste. Das Zusammentragen der angemieteten Gegenstände bei Abholung ist nicht in den Lieferkosten enthalten. Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, schuldet eps weder den Aufbau / Abbau, noch die Installation / Deinstallation sowie den übermäßigen ( über das normale Nutzungsverhalten hinaus ) Verschmutzungsgrad inkl. notwendiger Sonder - Reinigungsprozesse des Mietgegenstands - gesondert zubuchbar bzw. wird ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5. Leistungsstörung / vorzeitige Kündigung
Nach der Auftragserteilung kann der Mieter seine Bestellung bis zum Beginn der vereinbarten Mietperiode kündigen. Je nach Zeitpunkt der
Kündigung ist der Vermieter berechtigt, eine Stornogebühr gemäß folgender Staffeln zu berechnen:
- bis 10 Tage vor Beginn der Mietperiode 45%
- bis 5 Tage vor Beginn der Mietperiode 55%
- bis 3 Tage vor Beginn der Mietperiode 75%
- bis 1 Tag vor Beginn der Mietperiode 100%
des Auftragswertes.
§ 6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7. Mängel
Mängelansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Mietsache nach ihrer Übergabe untersucht und etwaige Mängel dem Vermieter unverzüglich angezeigt hat. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, eps Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor vom Vermieter Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Mieters ein weiterer Schaden, so ist der Mieter für diesen ersatzpflichtig. Im Übrigen ist der Mieter im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8. Obhutspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, dieses nur zweckbestimmt zu verwenden und einzusetzen und nur von eingewiesenem Personal bedienen oder verwenden zu lassen. Der Kunde hat für den Verlauf der Vertragsdauer eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Umgang mit dem Mietobjekt, also bspw. für die Einhaltung brandschutz-, hygiene- und lebensmittelrechtlicher Vorgaben, zu sorgen. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür Sorge zu tragen, dass Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und dass das Mietobjekt ordnungsgemäß aufgestellt und angeschlossen werden kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte vom Eigentum von eps an dem Mietobjekt in Kenntnis zu setzen. Wird das Mietobjekt beim Kunden gepfändet, beschlagnahmt oder entwendet, hat der Kunde dies eps unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit dies im Einzelfall zumutbar ist, wird der Kunde Besichtigungen des Mietobjekts durch eps oder einen beauftragten Dritten gestatten. Die weiteren Details regeln die Vertragsparteien im Einzelfall einvernehmlich. Für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb des Mietgegenstandes entstehen, haftet der Mieter und stellt den Vermieter bereits jetzt von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
§ 9. Rückgabe des Mietgegenstands
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde den Mietgegenstand in überlassenem Zustand am vereinbarten Mietort bzw. am Lager von eps fristgerecht, nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit, zurückzugeben. Während der Mietzeit entstehende Beeinträchtigungen am vermieteten Material, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, trägt der Mieter. Hierzu gehören auch das Aufbringen von Farbe oder das Bekleben des Materials mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien oder Klebebändern. Die Kosten für die Wiederherstellung des Materials oder den Ersatz nicht mehr einsatzfähiger Teile, oder einer zusätzlichen Reinigung trägt der Mieter. Die Kosten für zerstörtes oder nicht mehr auffindbares Material hat der Mieter in Höhe der aktuellen Wiederbeschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten zu ersetzen. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist. Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Eps behält sich jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen. Es wird dem Mieter empfohlen, die Ware für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Andernfalls haftet er selber in voller Höhe. Die vermietete Ware ist nicht über den Vermieter versichert.
§ 10. Lieferzeit
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig, ob beim Vermieter oder seinen Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Rückgabe durch den Vormieter etc. führen zur Befreiung des Vermieters von seiner Leistungspflicht.
§ 11. Zeltanmietung
Die Baugenehmigung und alle sonstigen Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen. Der Mieter hat für die Einhaltung sämtlicher baurechtlicher, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Ein Mieter sollte dauernd den Wetterbericht beobachten. Bei Windgeschwindigkeiten von 40 km/h ist schon höchste Vorsicht gegeben. Ist das Zelt an einigen Stellen offen, dann sind sofort alle Seitenteile zu schließen. So kann der Wind das Zelt nicht "aushebeln". Beobachten Sie die Heringe und Erdnägel. Lockern sich welche, dann schlagen Sie neue nach. Der Mietgegenstand eignet sich nicht für den Einsatz im Freien bei einer Windstärke von fünf oder größer. Der Mieter hat dies daher zu unterlassen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter aus Beschädigungen frei, die infolge der Benutzung des Mietgegenstandes entgegen dieser Verpflichtung entstehen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Veränderungen an dem Mietgegenstand während der Mietzeit unterbleiben, insbesondere etwaige Notausgänge stets frei zu halten sind, und unverzüglich von etwaigen Veränderungen (z.B. Lockern oder Lösen von Bedachungen, Bespannungen, sonstigen Konstruktionsteilen) Mitteilung zu machen. Er hat ferner sicherzustellen, dass der Mietgegenstand von Schneelasten oder ähnlichem frei bleibt. Der Mieter garantiert schließlich, dass der Aufstellort in jeder Beziehung geeignet ist, insbesondere ungehindert zugefahren werden kann und eine ausreichend sichere Bodenbeschaffenheit aufweist.
§ 12. Urheberrecht
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. In Flyern, Prospekten, Katalogen, Angeboten, Websites oder sonstigen Werbeträgern der eps enthaltenen Texte, Bilder und weiteren Medien sind urheberrechtlich geschützt. Falls der Kunde die Texte, Bilder oder weiteren Medien verwenden möchte, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung durch eps.
§ 13. Datenschutz
Kundendaten (Vor- und Nachname, Firmierung, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Bankverbindung) werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen. Eps gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Eps wird die personenbezogenen Kundendaten nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergeben. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen unter der E-Mail: info@poe-veranstaltungsdienste.de. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gemäß § 35 Abs. 3 BDSG gesperrt.
§ 14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gehört der Vertrag beim Mieter zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, so wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Mit Mietern, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder bei Klage unbekannten Aufenthaltes sind, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.
Ende der Miet - & Geschäftsbedingungen 2022
1. Grundlegendes
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service / Herr René Kurth informieren. Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
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2. Zugriffsdaten
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Stand: 2021